Baubeschreibung



Allgemeine Grundlagen

Die Erstellung der Gebäude unterliegt in allen Teilen den bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Vorschriften für Wohngebäude nach den Bestimmungen des Bundesbaugesetzes, der Landesbauordnung NRW und den geltenden Vorschriften für Bauausführungen des Wohn- und Geschoßbaus. Bei der Erstellung werden die anerkannten und geltenden Regeln der Bautechnik; technische Vorschriften für Bauleistungen der VOB und die DIN-Normen beachtet. Selbstverständlich wird auch die Vorschrift zur Erreichung eines energiesparenden Wärmeschutzes sowie die Schalldämmung nach DIN konsequent durchgeführt. Weiterhin sind Grundlage der Ausführung die folgende Baubeschreibung sowie die Werkplanung. Die Ermittlung der Wohnflächen erfolgte nach der II. BV. Die Gebäude werden über ein ausreichend dimensioniertes Entwässerungssystem an das städtische Netz angeschlossen. Die Versorgungsleitungen für Wasser, Elektro und Gas werden in das Gebäude geführt und entsprechend verteilt. Die vertikalen Ver- und Entsorgungsleitungen werden in Installationsschächten in ausreichender Stärke dimensioniert und gegen Schallübertragung und Wärmeverlust gemäß den Vorschriften isoliert. Die freiliegenden Heizungsleitungen im Untergeschoß werden gegen Schwitzwasser isoliert und mit einem PVC-Mantel eingepackt, entsprechend den behördlichen Auflagen.
Das eingezeichnete Mobiliar in den Wohnungen sowie die in den Zeichnungen dargestellten Bepflanzungen, sofern sie nicht ausdrücklich in diese Baubeschreibung aufgenommen wurden, stellen Einrichtungsvorschläge des Architekten dar und sind im Leistungsumfang nicht enthalten.